Was sind kommunale Stiftungen?
Die Gewissheit, dass der Wille in guten Händen ist, ist für viele Menschen ein vorrangiger Grund, eine Kommune als Treuhänderin ihres Vermögens einzusetzen. Eine kommunale Stiftung ist geprägt von Langlebigkeit und der Zugehörigkeit des Stiftungszwecks zum Wirkungskreis der Kommune. Die Entstehung einiger von der Stadt Göttingen betreuter Stiftungen reicht bis ins Mittelalter zurück; aber auch in der Gegenwart, gerade in Zeiten knapper Kassen, kommt den kommunalen Stiftungen eine große Bedeutung innerhalb des Gemeinwesens zu. Die von den Stiftern ausgewählten Zwecke sprechen ein breites Spektrum von Aufgaben an, z. B. Soziales, Bildung, Jugend- und Altenhilfe, Kultur, Gesundheit und Umwelt.
Von der Stadt Göttingen werden insgesamt 5 Stiftungen verwaltet. Federführend für die Betreuung der Stiftungen ist bei der Stadt Göttingen der Fachbereich Finanzen. Für die Erfüllung der weitreichenden und umfangreichen Aufgaben, z. B. Verwaltung des Grundbesitzes oder Vergabe von Stiftungsmitteln, werden Mitarbeiter/innen aus den sachlich zuständigen Fachbereichen, Ausschüsse des Rates oder Beiräte mit einbezogen. So werden die Personal- und Verwaltungskosten gering gehalten.
Die Verwaltung der kommunalen Stiftungen dient der nachhaltigen Verwirklichung der von den Stiftern gesetzten Zwecke. Über die ohnehin zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften hinaus hat die kommunale Stiftungsverwaltung sich eigenständig und neutral zu verhalten, insbesondere in weltanschaulicher und parteipolitischer Hinsicht. Das Vermögen der Stiftungen wird vom kommunalen Vermögen getrennt verwaltet. Es wird darauf geachtet, dass das Stiftungsvermögen für den Stiftungszweck erhalten bleibt.
Die Verwirklichung des Stiftungszwecks ist nur durch die Ausschüttung der Erträge möglich; das Vermögen selbst bleibt hingegen dauerhaft erhalten. Das Vermögen kann aus unterschiedlichen Werten bestehen, z.B. Barvermögen, Wertpapieren, Grundstücken oder Beteiligungen. Die Vermögensausstattung verschafft der Stiftung Eigenständigkeit und ermöglicht die dauerhafte Zweckerfüllung.
Die Gewissheit, dass der Wille in guten Händen ist, ist für viele Menschen ein vorrangiger Grund, eine Kommune als Treuhänderin ihres Vermögens einzusetzen. Eine kommunale Stiftung ist geprägt von Langlebigkeit und der Zugehörigkeit des Stiftungszwecks zum Wirkungskreis der Kommune. Die Entstehung einiger von der Stadt Göttingen betreuter Stiftungen reicht bis ins Mittelalter zurück; aber auch in der Gegenwart, gerade in Zeiten knapper Kassen, kommt den kommunalen Stiftungen eine große Bedeutung innerhalb des Gemeinwesens zu. Die von den Stiftern ausgewählten Zwecke sprechen ein breites Spektrum von Aufgaben an, z. B. Soziales, Bildung, Jugend- und Altenhilfe, Kultur, Gesundheit und Umwelt.
Von der Stadt Göttingen werden insgesamt 5 Stiftungen verwaltet. Federführend für die Betreuung der Stiftungen ist bei der Stadt Göttingen der Fachbereich Finanzen. Für die Erfüllung der weitreichenden und umfangreichen Aufgaben, z. B. Verwaltung des Grundbesitzes oder Vergabe von Stiftungsmitteln, werden Mitarbeiter/innen aus den sachlich zuständigen Fachbereichen, Ausschüsse des Rates oder Beiräte mit einbezogen. So werden die Personal- und Verwaltungskosten gering gehalten.
Die Verwaltung der kommunalen Stiftungen dient der nachhaltigen Verwirklichung der von den Stiftern gesetzten Zwecke. Über die ohnehin zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften hinaus hat die kommunale Stiftungsverwaltung sich eigenständig und neutral zu verhalten, insbesondere in weltanschaulicher und parteipolitischer Hinsicht. Das Vermögen der Stiftungen wird vom kommunalen Vermögen getrennt verwaltet. Es wird darauf geachtet, dass das Stiftungsvermögen für den Stiftungszweck erhalten bleibt.
Die Verwirklichung des Stiftungszwecks ist nur durch die Ausschüttung der Erträge möglich; das Vermögen selbst bleibt hingegen dauerhaft erhalten. Das Vermögen kann aus unterschiedlichen Werten bestehen, z.B. Barvermögen, Wertpapieren, Grundstücken oder Beteiligungen. Die Vermögensausstattung verschafft der Stiftung Eigenständigkeit und ermöglicht die dauerhafte Zweckerfüllung.