Vorteile beim Engagement
Wer eine Stiftung errichtet oder eine bestehende Stiftung unterstützt, hat neben den sozialen Aspekten auch steuerliche Vorteile.
Die von der Stadt Göttingen verwalteten Stiftungen sind vom Finanzamt Göttingen als steuerbegüns- tigte Körperschaften anerkannt. Das bedeutet, dass Zuwendungen bis zu bestimmten Höchstbe- trägen steuermindernd bei der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer geltend gemacht werden können.
Zuwendungen werden unterschieden in:
Wer eine Stiftung errichtet oder eine bestehende Stiftung unterstützt, hat neben den sozialen Aspekten auch steuerliche Vorteile.
Die von der Stadt Göttingen verwalteten Stiftungen sind vom Finanzamt Göttingen als steuerbegüns- tigte Körperschaften anerkannt. Das bedeutet, dass Zuwendungen bis zu bestimmten Höchstbe- trägen steuermindernd bei der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer geltend gemacht werden können.
Zuwendungen werden unterschieden in:
- Spenden: Sie sind nicht kapitalerhöhend, sondern werden der Stiftung zur Erfüllung des Stiftungszwecks und zur unmittelbaren Verwendung für laufende Projekte u.ä. zur Verfügung gestellt.
- Zustiftungen: Sie erhöhen das Kapital einer bereits bestehenden Stiftung und sind nicht zum Verbrauch bestimmt.
- Kapital zur Neugründung einer Stiftung Es wird durch Schenkung, Testament oder Erbvertrag übertragen. Da nur die Erträge ausgeschüttet werden, ist ein Grundstockvermögen von ca. 50.000 € erforderlich, um einen Stiftungszweck erfüllen zu können.