Kommunale Stiftungen
Auguste-Ahlborn-Stiftung

Rechtsform:
Die Auguste-Ahlborn-Stiftung ist eine nichtrechtsfähige Stiftung des privaten Rechts, die von der Stadt Göttingen verwaltet wird.

Errichtung:
Die Stiftung wurde aufgrund des Testaments der am 01.07.1991 verstorbenen Frau Auguste Ahlborn errichtet.

Die Neufassung der Stiftungssatzung wurde am 17.02.2017 vom Rat der Stadt Göttingen beschlossen.

Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO. Sie ist berechtigt, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. (Steuernummer 20/206/06636)

Zweck der Stiftung
Förderung der Jugendhilfe im Stadtgebiet von Göttingen

Die Stiftung sanierte das ehemalige Wohnhaus der Frau Ahlborn in Göttingen OT Weende und errichtete zusätzlich einen Neubau. Beide Gebäude sind an die Jugendhilfe Südniedersachsen e.V. (JSN) vermietet.
Im Rahmen des Projekts „Betreutes Jugendwohnen” werden hier Jugendliche und junge Erwachsene, die aus unterschiedlichen Gründen nicht bei ihren leiblichen Familien wohnen können, von der JSN betreut.
Weitere Informationen zum Betreuten Jugendwohnen finden Sie hier.

Die Erträge werden zur Unterhaltung der Gebäude und Grundstücke sowie zur Förderung der Jugendhilfe verwandt. Gemäß § 8 Abs. 1 der Stiftungssatzung entscheidet der Stiftungsbeirat über die Verwendung der Erträge

Kontakt und Förderanträge (formlos):

Frau Pfützenreuter
Stadt Göttingen
Fachbereich Finanzen
Neues Rathaus, Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen
Tel.: 0551 400-3550
Fax: 0551 400-2704
e-mail: F.Pfuetzenreuter@goettingen.de
De-Mail: finanzen@goettingen.de-mail.de

Satzung

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